Pünktlich am 22. Mai 2013 hat das Bundesverkehrsministerium etwas Schönes bekannt gegeben: „Das Bundeskabinett hat heute einer von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten Neuregelung zugestimmt. Damit wird u.a. die Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Wohnsitz- oder Halterwechsel aufgehoben.“Alle hartnäckigen Verteidiger des SR-Kennzeichens über die Jahrzehnte und Stadtgrenzen hinweg werden also entkriminalisiert und Bürokratie, auf die viele bereits pfiffen, abgebaut. Darauf ein Bier!
Ramsauer: „Wir ermöglichen die bundesweite Mitnahme von Kfz-Kennzeichen. Wer umzieht – auch über die Ländergrenzen hinweg – kann das bisherige Kennzeichen des Fahrzeugs behalten. Fahrzeughalter sparen dadurch Zeit und Geld, Bürokratie wird abgebaut.“
Mit der Neuregelung wird der Beschluss der Verkehrsministerkonferenz der Länder vom 18./19. April 2012 über die bundesweite Kennzeichen-Mitnahme bei Wohnortwechsel umgesetzt. Bereits heute wird innerhalb einiger Länder entsprechend verfahren. Dies gilt sowohl für den Wechsel des Wohnortes als auch für den Halterwechsel. Das BMVBS hat deshalb vorgesehen, dass auch beim Verkauf eines Fahrzeuges in einen anderen Zulassungsbezirk der neue Halter das Kennzeichen nicht umtauschen muss. Der Bundesrat muss der Neuregelung noch zustimmen. Sie soll am 1. Juli 2014 in Kraft treten.