Kinderkommission über den „Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch“

Der sogenannte Runde Tisch Sexueller Kindesmissbrauch hat seinen Abschlussbericht vorgelegt. Über die Ergebnisse informierte vor kurzem die Kinderkommission des Deutschen Bundestags. „Unter anderem wurde skizziert, wie der Opferschutz und Unterstützungsangebote zu verbessern wären. Ferner wird ein dezidiertes Hilfesystem für zurückliegende Fälle vorgeschlagen. Zudem soll eine Präventionsinitiative helfen, Kinder über ihre Rechte aufzuklären und Fachkräfte sensibilisieren, bereits früh Anzeichen sexualisierter Gewalt zu erkennen. (…) Wenngleich keine Entschädigung ausreicht, begangenes Unrecht auszugleichen, so wurden doch die Modalitäten zur Erlangung eines Ausgleichs im Grundsatz so gestaltet, dass dieser mit wenig bürokratischem Aufwand beansprucht werden kann.

Insbesondere freuen sich die Mitglieder der Kinderkommission darüber, dass sich der Runde Tisch in seinem Abschlussbericht für starke Kinderrechte im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausspricht und die Fortsetzung der Diskussion über eine ausdrückliche Verankerung der Kinderrechte als subjektive Rechte im Grundgesetz für geboten hält. Mit diesem Auftrag werden sich auch die Mitglieder des Runden Tisches in einem Jahr wieder zusammen setzen.“

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