Die Ankündigung der Staatsministerin für Kultur und Medien vom 19. August lässt hoffen, dass nun auch den Veranstaltern von Musikkonzerten und Festivals der hoffentlich bald uneingeschränkt mögliche Neustart in die Normalität mit einer Hilfe in Höhe von beachtlichen 80 Millionen Euro ein Stück weit erleichtert wird.
Das ist das Ergebnis der seit Anfang Juli andauernden Verhandlungen, die der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) mit dem Ministerium geführt hat. Die Mittel sind dabei Teil des Konjunkturpakets der Bundesregierung, das der Staatsministerin rund eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt hat, von denen 150 Millionen Euro als Hilfe für den „Neustart Musik“ vorgesehen sind.
Die maßgeblichen Verbände der Musikwirtschaft – neben dem BDKV der BVMI, DMV, LiveKomm, SOMM und VUT – betrachten dies nach der bereits erfolgten Aufstockung der Mittel des Künstlerförderungsprogramms der Initiative Musik in Höhe von 10 Millionen Euro und der ebenfalls erfolgten Unterstützung der Musikclubs als weiteres wichtiges Zeichen für die Erhaltung der durch die seit März andauernden Veranstaltungsverbote erheblich bedrohten Vielfalt des deutschen Musikangebotes.
„Mit dem Förderprogramm werden zwar bei weitem nicht die finanziellen Löcher gestopft werden können, die den Veranstaltern in den letzten sechs Monaten entstanden sind und sich leider in den kommenden Monaten noch vergrößern werden, aber es gewährleistet jedenfalls eine gewisse Grundsicherung der anlaufenden Gehversuche der Branche zurück in die Normalität“ kommentiert BDKV-Präsident Jens Michow (im Bild)
Ein weiteres Mal habe sich damit die Teamarbeit der Musikwirtschaftsverbände bewährt, die seit der Krise als ‚Forum Musikwirtschaft‘ in fast täglichen Web-Konferenzen kooperieren, um der Politik Wertschöpfungsprozesse der Musikwirtschaft zu verdeutlichen. Bereits im April hatten die Verbandsvertreter in einem Hilferuf für die Zeit bis Ende September für die Musikwirtschaft ein Hilfsprogramm in Höhe von rund 582 Millionen Euro gefordert, von welchem rund 410 Millionen Euro für die von der Krise am meisten betroffene Veranstaltungsbranche vorgesehen waren.
Das aktuelle Programm sieht für Veranstaltungen in der Zeit ab Oktober 2020 bis Ende August 2021 für Musikveranstalter eine Förderung zukünftiger Veranstaltungskosten in Höhe von 75.000 Euro bis zu 800.000 Euro vor. Festivalveranstalter können bis zu 250.000 Euro erhalten. Die Maximalhöhe richtet sich nach der durchschnittlichen Anzahl von Veranstaltungen und Besuchern der Jahre 2017 bis 2019. Die Abwicklung der Anträge wird über die Initiative Musik erfolgen, über deren Website auch die Anträge zu stellen sind. Sie werden unmittelbar nach Eingang bearbeitet. Die Initiative Musik hat für die Antragsbearbeitung acht zusätzliche Mitarbeiter eingestellt. Zu deren Beratung und Hilfestellungen bei problematischen Anträgen steht ein Sonderteam des BDKV zur Verfügung.
„Sofern die Antragsunterlagen vollständig sind und die Kostenaufstellung plausibel ist, wird die Auszahlung zeitnah nach Prüfung der Unterlagen erfolgen“ kündigt Michow an. Da die Website mit den konkreten Antragsformularen sich allerdings derzeit noch in Vorbereitung befinde, werden sich die Unternehmen mit der Antragstellung leider noch bis zum 7. September gedulden müssen.
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